Mit Urteil vom 10. Oktober 2025 - IX R 4/24 - hat der BFH entschieden, dass das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1a i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Mit dieser Entscheidung wendet sich der BFH gegen die seit über 30 Jahren bestehende Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, wonach Gegenleistungen für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts nicht als steuerbare Entschädigungen gemäß § 24 Nr. 1a i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG berücksichtigt wurden. Des Weiteren hat der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige, denen eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen zufließen, bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung nicht unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gestanden haben müssen, um den Tatbestand des § 24 Nr. 1a EStG zu erfüllen. Auch insofern liegt eine Abweichung von jahrzehntelanger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis vor.
