Scheidung

Bei bevorstehender Scheidung unterstützen wir Sie bei der Klärung aller damit zusammenhängenden Fragen,
individuell, persönlich, mit Kompetenz und Erfahrung als Fachanwälte.

Eine Trennung wirft viele Fragen auf zu den Themen Sorgerecht, Unterhalt, Ehewohnung.

Wir helfen Ihnen an alle wichtigen Punkte zu denken.

Wir beraten Sie über die jetzt wichtigsten Schritte im Vorfeld, damit Sie den Gesamtablauf überblicken und optimal vorbereitet sind.

Am häufigsten drängt die Frage nach dem Verbleib der Kinder bzw. nach dem Umgang mit den Kindern. Hier gilt es, bereits im Vorfeld die Weichen zu stellen. Vereinbarungen zwischen den Eltern den Lebensmittelpunkt und den Umgang betreffend sind jederzeit möglich. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei stets das Kindeswohl.

Welche Aspekte bei der Trennung zu beachten sind, was eventuell in einem gerichtlichen Verfahren auf Sie zukommt, ist Gegenstand unseres Beratungsgesprächs. In diesem Zusammenhang wird meistens die Frage erörtert, wer in der ehelichen Wohnung verbleiben darf. Auch hier sind, wenn Kinder vorhanden sind, deren Interessen wesentlich mit zu berücksichtigen.

Die Unterhaltsfrage – sowohl für den Trennungs- als auch Kindesunterhalt – gilt es zeitnah anzugehen, denn nur ab dem Zeitpunkt, ab dem Unterhalt gefordert wird, kann man diesen auch beanspruchen.

Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Einordnung des Einkommens ergibt sich sodann nach der Einkommensberechnung. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie gleichfalls auf unserer Homepage.

Es empfiehlt sich deshalb bereits zu der Erstberatung die Einkommensteuerbescheide und –erklärungen der letzten Jahre sowie möglichst viele Informationen über den Vermögensstand und die Einkommensverhältnisse mitzubringen.

Weiter gehört zur Aufklärung im Erstberatungsgespräch eine Analyse des Güterstandes sowie die Feststellung, ob und überschlägig in welcher Höhe Zugewinn entstanden ist.

Wir erläutern Ihnen, wie sich der Zugewinn berechnet und welche Schritte zu beachten sind, wenn nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages ggf. ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden soll.

Auch kann Bestandteil unserer Beratung sein, Sie bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu begleiten. Dies ist häufig der kostengünstigere Weg die Trennungsfolgen zu regeln und kann verschiedene Aspekte der Scheidung beinhalten.

Die Scheidung an sich ist erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich. Mit ihr wird automatisch der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt.

Alle anderen Angelegenheiten in der Auseinandersetzung zwischen Eheleuten sind als so genanntes Antragsverfahren ausgestaltet, die nur behandelt werden, wenn entsprechende gerichtliche Anträge eingebracht werden. Diese können wir für Sie nach Klärung der Rechtslage in Abstimmung mit Ihnen vorbereiten.

Für die Vielzahl von Detailfragen und Einzelheiten stehen wir Ihnen gerne in unserer Beratung zur Verfügung.

Lassen Sie sich beraten, damit Sie schon ab der ersten Phase der Trennung Fehler vermeiden.