Ehevertrag und Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Mit einem Ehevertrag können vertraglich die finanziellen und rechtlichen Folgen der Ehe geregelt werden. 
Nach Trennung / Scheidung heißt er Ehescheidungsfolgenvertrag.

Das Gesetz regelt für Eheleute umfangreich die Rechtsfolgen der Eheschließung.

Individuelle Lösungen zur Absicherung von Familienvermögen, Unternehmen oder des wirtschaftlich unterlegenen Ehepartners, können durch einen Ehevertrag im Vorfeld geregelt werden, mit dem Ziel späteren Streit zu vermeiden.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat den Vorteil, dass die Scheidung einvernehmlich, schnell und preiswert erfolgt. Anstatt eines Urteils, kann ein gemeinsamer Entschluss getroffen werden. Wichtige Aspekte der Scheidung können überwiegend ohne gerichtliche Hilfe vollzogen werden. Ein „Rosenkrieg“ kann vermieden werden. Unter die Scheidungsfolgesachen fallen alle Streitfragen von Unterhalt über Zugewinnausgleich bis hin zum Hausrat.

Auch werden erfasst die Ehewohnung, die Betreuung der Kinder und Kindesunterhalt und Sorgerecht. Daneben auch die Aufteilung des Vermögens – etwa bei Immobilien - und die Verbindlichkeiten gegenüber den Banken.

Des Weiteren sind inbegriffen die Teilung der gemeinsamen Schulden, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, der Widerruf von gegenseitigen Vollmachten, und unwiderruflichen Bezugsberechtigungen des Ehepartners bei der Lebensversicherung. Auch erfasst ist die gegenseitige Einwilligung beider Ehegatten in die Scheidung.

Im besten Fall sollten sich die Parteien zu allen Fragen einigen.