Unterhalt
Ihr Ehepartner verlangt Unterhalt, weil er die gemeinsamen Kinder betreut?
Sie leben getrennt, aber Ihr Partner hebt vom gemeinsamen Konto das gesamte Guthaben ab?
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht alleine finanzieren?
Jede Beziehung oder Trennung führt zu finanziellen Fragen – mitunter auch zu ernsthaften Problemen.
Eine schnelle und kompetente Analyse Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ermöglicht eine optimale Beratung über das weitere Vorgehen.
Die Tatsache, dass wir interdisziplinär arbeiten kommt Ihnen hier zu Gute.
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Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle 2025 liegt vor.
Nachdem mit der Verordnung vom 15.11.2024 relativ geringe Erhöhungen des Mindestunterhalts (2 bzw. 3 bzw. 4 Euro in den drei Altersstufen) für die erste Altersstufe der Tabelle vorgenommen wurden, halten sich die Änderungen in diesem Jahr insgesamt in Grenzen.
Die bedeutendste Änderung ist die Anhebung des studentischen Bedarfs von 930 Euro auf nunmehr 990 Euro (Wohnanteil 440 Euro).
Auch wurde die Erhöhung des Kindergeldes auf 255 Euro pünktlich zum 1.1.2025 beschlossen.
Dies, dass es neue Kindergeldabzugstabellen zur Düsseldorfer Tabelle geben wird und dass sich nach Abzug von jetzt 127,50 Euro wieder ungerade Zahlbeträge für Minderjährige ergeben,
1. in der 1. Altersstufe 354,50 Euro,
2. in der 2. Altersstufe 426,50 Euro,
3. in der 3. Altersstufe 521,50 Euro
4. und nach Abzug von 255 Euro in der 4. Altersstufe 438 Euro.
