Immobilienübertragungen im Scheidungsverfahren steuerpflichtig?

Immobilienübertragungen im Scheidungsverfahren steuerpflichtig?

Immobilienübertragungen bei einer Scheidung können auch ohne Geldzahlungen zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft führen. Überträgt ein Ehegatte im Rahmen eines Scheidungsverfahrens Miteigentumsanteile an seinen Ehepartner und vereinbarte er hierbei einen wechselseitigen Verzicht auf Zugewinnausgleich und Unterhalt, kann der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäft erfüllt sein. Insoweit wird das Erlöschen der Forderung durch den Verzicht auf Zugewinn und Unterhalt als Gegenleistung und damit als entgeltliche Veräußerung durch die aktuelle Rechtsprechung und Finanzverwaltung behandelt.

Auch bei dem selbst genutzten Familienheim kann sich eine Übertragung z.B. im vorzeitigen Zugewinnausgleich insoweit auswirken, dass das die 10 jährigen Spekulationsfrist neu zu laufen beginnt für den übertragenen Grundstücksanteil. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass der Auszug eines Ehegatten aus dem gemeinsamen Haus dessen Eigennutzung beendet und dadurch sich die Ausgangslage für eine steuerfrei Übertragung ändert. 

Daher sollten vor einer Einigung der Eheleute bei einer Scheidung alle Anschaffungszeitpunkte, die jeweilige Nutzung der Grundstücke, die Grundstückswerte und etwaige Belastungen wir Darlehen oder Nießbrauch vorliegen, um dann umfassend geprüft werden zu können.