Ende letzten Jahres ist die Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2024 (klicken zum Anzusehen) erschienen.
Das wesentlichste Element für die nunmehr am 11.12.2023 veröffentliche Tabelle ist die im Zweijahresrhythmus vorzunehmende Angleichung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder aufgrund der 6. Verordnung zur Änderung des Mindestunterhalts vom 29.11.2023 (§ 1612a I, IV BGB). Diese machte vor allem aufgrund der erneut stark angestiegenen Lebenshaltungskosten in allen Altersstufen eine Anhebung um nahezu 10 % erforderlich (43 €, 49 € sowie 61 €). Nachdem bereits zum 1.1.2023 die Unterhaltsbeträge um jeweils 41 €, 47 € sowie 55 € erhöht wurden – der Mindestunterhalt also binnen Jahresfrist um 84 €, 96 € sowie 116 € angestiegen ist – wird hierdurch die Notwendigkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls Abänderung bestehender Unterhaltsregelungen vor allem in den höheren Einkommensstufen besonders deutlich.