Stärkung der finanzielle Anerkennung von Care-Arbeit beim Trennungsunterhalt

Nicht jedes Kind bekommt gleich viel Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle  (klicken zu ansehen) und nimmt als Ausgangsbasis das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind bzw. die Kinder nicht überwiegend leben. Auch das Alter des Kindes spielt eine Rolle bei der Berechnung. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz sondern nur eine Zahlungsempfehlung, an die sich die Gerichte als Maßstab halten. Die aktuelle Fassung finden Sie hier: