Zugewinn

Sie haben eine Vermögensauseinandersetzung mit Ihrem scheidenden Ehepartner?

Sie können sich nicht darauf einigen, wie Sie Ihren gemeinsam erwirtschafteten Gewinn verteilen?

Unsere Fachanwältin für Familienrecht Peri Akman und Frau Rechtsanwältin Conway beraten Sie gerne über den sogenannten Zugewinnausgleich.

Peri Akman

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Was ist der Zugewinnausgleich?

Beantragt ein Ehepartner in der Scheidungsphase eine Vermögensauskunft oder
Zahlung, beschäftigt sich ein Richter mit dem Sachverhalt. Hat sich das Vermögen
während der Ehe vergrößert, wird dieser Mehrbetrag (Zugewinn) zwischen den
Partnern aufgeteilt – vorausgesetzt, beide haben keine Gütertrennung vereinbart.

Wie wird die Verteilung berechnet?

Bei jedem Ehepartner entscheidet die Differenz aus:

Anfangsvermögen:vom Tag der standesamtlichen Heirat
Endvermögen:vom Tag des zugestellten Scheidungsantrages

Wer in dieser Zeit mehr Vermögen angespart hat, muss dem Partner die Hälfte dieses Mehrbetrages als Zugewinnausgleich zahlen.

Oft entstehen bei der Ermittlung dieser Daten komplizierte rechtliche Fragen. Um Nachteile bei der Verteilung zu vermeiden, sichern Sie sich unseren kompetenten Rat.

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